Kostenbasis (AZK)
DESY Projektträger
Kostenbasis (AZK)
Häufig gestellte Fragen
1. Mitteilungspflicht: Informieren Sie uns rechtzeitig
- Sie sind verpflichtet, uns jegliche Abweichungen oder Änderungen vom Projektplan mitzuteilen.
- Dies beinhaltet u. a. Änderungen
- des Finanzierungsplans,
- der Liste der Gegenstände,
- der Bankverbindung und
- Umstände wie z. B. Verzögerungen, die zu einer Gefährdung der Erfüllung des Zuwendungszwecks sowie zu einer nicht fristgerechten Verwendung der Mittel führen.
- Informieren sie uns, sobald Sie abschätzen können, dass die in einem Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht vollständig verbraucht werden. Bedenken Sie dabei, dass die entstandenen Kosten des 4. Quartals mit dem Zwischennachweis abgerechnet und damit aus Fördermitteln des Folgejahres beglichen werden.
- Sofern in einem Haushaltsjahr mehr Fördermittel benötigt werden, als zur Verfügung gestellt, wird geprüft, ob eine Mittelverschiebung aus den folgenden Haushaltsjahren möglich ist. Reichen Sie hierzu lediglich die entsprechende Zahlungsanforderung ein bzw. informieren Sie uns, sobald Sie einen Mehrbedarf abschätzen können.
- Änderungen des Mittelbedarfs sind so früh wie möglich, spätestens aber bis 30. September eines Jahres zu beantragen. Bei verspäteter Beantragung kann der Antrag gegebenenfalls nicht mehr berücksichtigt werden.
2. Zahlungsanforderung
- Zahlungsanforderungen sind über profi-Online auszufüllen und einzureichen. Dort wird Ihnen ein neues Formular unmittelbar nach Bearbeitung der zuletzt eingereichten Zahlungsanforderung zur Verfügung gestellt.
- Nach Ablauf jedes der ersten drei Quartale eines Kalenderjahres müssen die entstandenen Kosten über eine Zahlungsanforderung abgerechnet werden. Das notwendige Formular wird Ihnen über die profi-Online Plattform zur Verfügung gestellt.
- Die Zahlungsanforderungen des 1. und 2. Quartals sind jeweils bis spätestens 4 Wochen nach Ende des Quartals einzureichen. Die Zahlungsanforderung zum 3. Quartal ist bis zum 15.10. vorzulegen. Die im vierten Quartal eines Kalenderjahres entstandenen Kosten werden mit dem Zwischennachweis im Folgejahr abgerechnet.
- In das Formular Zahlungsanforderung, Spalte 3, sind die seit Jahresbeginn in den einzelnen Kostenpositionen entstandenen Kosten als jeweils kumulierte Werte einzutragen. In die Spalte 3 der Zahlungsanforderungen für die Quartale 2 und 3 sind demnach die angefallenen Kosten vom 01.01. des Kalenderjahres bis zum Quartalsende des abgerechneten Quartals einzutragen.
- Gesperrte Mittel können nicht abgerufen werden.
3. Zwischennachweis
- Nach Ablauf eines Kalenderjahres ist jeweils bis zum 30.04. ein zahlenmäßiger Zwischennachweis der im Vorjahr entstandenen Kosten zu erstellen. Dabei können auch die nach der letzten Zahlungsanforderung entstandenen und noch nicht abgerechneten Kosten des 4. Quartals geltend gemacht werden. Der zahlenmäßige Zwischennachweis ist über profi-Online auszufüllen und einzureichen.
- Zusätzlich ist jeweils bis spätestens 30.04. ein formloser Zwischenbericht einzureichen. Nutzen Sie dafür ebenfalls profi-online. Berichtsvorlagen und Hinweise finden Sie hier: Zwischennachweis.
- Falls ein Vorhaben in Zusammenarbeit mit Partnern eines Verbundes durchzuführen ist, ist immer die Zusammenarbeit in den Sachberichten darzustellen. Die Partner des Verbundprojekts sind in den weiteren Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids aufgeführt.